1) In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Fach- und
Klassenräume und begeben sich in den Pausenbereich.
Die Schüler der Kursstufe dürfen sich in den Fluren aufhalten. Um
die Treppenhäuser jedoch zu entlasten, sollen sie sich nicht in
höhere Stockwerke bewegen. Bei Bedarf unterstützen sie die
Lehrkräfte bei der Aufsicht.
2) Klassen und Gruppen, die nach den beiden großen Pausen das
Klassenzimmer bzw. den Fachraum wechseln, dürfen auf dem Weg
in die Pause ihre Taschen vor dem Raum ablegen, in dem sie als
nächstes Unterricht haben. Die Taschen werden von den
Klassenordnern beaufsichtigt.
3) Der Pausenbereich für die Unter- und Mittelstufenschüler besteht
aus den Schüleraufenthaltsräumen im Erdgeschoss und dem
Pausenhof. Schüler der Kursstufe können auf eigene
Verantwortung den Pausenbereich verlassen.
4) Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Unterrichtszeit und
in den Pausen das Schul- bzw. Pausengelände nicht verlassen.
Für die Schüler der Klassen 5 – 8 gilt das auch für die Mittagspause,
es sei denn, sie gehen über Mittag nach Hause oder besitzen das
schriftliche Einverständnis der/ des Erziehungsberechtigten zum
Verlassen des Schulgeländes.
Die Schüler, die in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, dürfen
das Schulgelände von 08:00 bis 15:30 nicht verlassen.
5) Über die Mittagspause stehen den Schülern die Aufenthaltsräume im
Erdgeschoss und der Mensa zur Verfügung. In der Mensa haben die
Teilnehmer am gemeinsamen Mittagessen Vorrang.
Die Zimmer 101-105 im ersten Stock können als Stillarbeitsräume
genutzt werden. In diesen wird weder gegessen noch getrunken, es
herrscht dort absolute Ruhe.
Selbstverständlich werden diese Räume wie auch der Aufenthalts-
bereich in ordentlichem Zustand verlassen.
6) Nach der Mittagspause gehen die Schüler erst ab 13:55 Uhr in ihre
Klassenzimmer.
7) Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch
erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommenen
Wertsachen (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.) wird von der
Schule kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für die Gegenstände, die
während des Sportunterrichts in einem Behältnis hinterlegt wurden.