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Schulordnung

Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule sind Regeln für das Zusammenleben erforderlich. Den Rahmen dieser Regeln bilden die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie das Gebot der gegenseitigen Achtung, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Dazu wurden von Lehrern, Eltern- und Schülervertretern die folgenden Regeln für unsere Schulgemeinschaft aufgestellt.

Diese revidierte Fassung der Schulordnung tritt im November 2018 in Kraft.

I. Unterricht

  1. Jeder Schüler findet sich pünktlich zum Unterricht ein. Zum Unterrichtsbeginn legen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien bereit.
  2. Ist fünf Minuten nach Beginn einer Stunde der Fachlehrer noch nicht erschienen, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
    Fachräume, Lehrmittelräume und die Turnhalle dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers betreten werden.
  3. Versäumnisse bei den Hausaufgaben werden ohne Aufforderung zu Beginn der Stunde dem Fachlehrer mitgeteilt.
  4. Unterrichtsräume und besonders die Tische müssen sauber gehalten und das Mobiliar schonend behandelt werden. Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich. Bei vorsätzlichen Beschädigungen werden Haftungsansprüche geltend gemacht.
  5. Die Schüler sollen ihnen überlassene Lehrmittel sorgfältig behandeln und insbesondere ausgeliehene Bücher einbinden. Bei Verlust ist entsprechender Ersatz zu leisten.
  6. Nach Beendigung des Unterrichts reinigt der Klassenordner die Tafel. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag sind die Stühle hochzustellen; während der Heizperiode werden die Fenster geschlossen.
  7. Die Tagebuchordner sorgen gemeinsam mit den Klassenlehrern für vollständige Eintragungen im Klassenbuch. Die Tagebücher dürfen
    nicht im Klassenzimmer liegen bleiben oder mit nach Hause genommen werden.

II. Unterrichtsversäumnisse

  1. Bei Erkrankung ist die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag dem Klassenlehrer/Tutor vorzulegen. Für die Klassenstufen 11 und 12 gelten zusätzliche Regelungen.
  2. Tritt die Erkrankung während der Unterrichtszeit auf, so meldet sich der Schüler beim betreffenden Fachlehrer und im Sekretariat ab. Auch in diesen Fällen ist eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung erforderlich.
  3. Anträge für Beurlaubungen sind rechtzeitig dem Klassenlehrer oder Tutor vorzulegen Eine Beurlaubung zur Verlängerung von Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

III. Ordnung auf dem Schulgelände

  1. Jeder Schüler soll sich in den Klassen und auf dem Schulgelände so verhalten, dass er niemanden stört oder gefährdet. Deshalb ist z.B. das Lärmen, Rennen und Liegen in den Gängen zu unterlassen.
  2. Zu den Lehrerzimmern haben die Schüler keinen Zutritt.
  3. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  4. Der Konsum von Tabakwaren sowie von E-Zigaretten und E-Shishas ist auf dem gesamten Schul- und Pausengelände nicht gestattet. Ebenso besteht Alkoholverbot.
  5. Offene Getränke, Joghurtbecher und dergleichen dürfen nicht aus dem Aufenthaltsbereich aus dem Erdgeschoss in andere Bereiche des Hauses mitgenommen werden.
  6. Für Fahrräder und motorisierte Zweiräder stehen die dafür vorgesehenen Abstellplätze im Osten des Schulgeländes zur Verfügung. Ansonsten ist auf dem Schulgelände das Fahren mit Rädern, Rollbrettern und dergleichen nicht gestattet.
  7. Die Benutzung von elektrischen Abspielgeräten und Handys im Schulhaus ist den Schülern der Klasse 5-10 nicht erlaubt. Die Schüler schalten beim Betreten des Schulgebäudes ihr Handy aus; das ausgeschaltete Handy ist in der Schultasche verstaut. Die Schüler der Kursstufe dürfen ihr Handy im Oberstufenraum, nicht aber im übrigen Schulgebäude benutzen.

IV. Pausenordnung

1) In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Fach- und
Klassenräume und begeben sich in den Pausenbereich.
Die Schüler der Kursstufe dürfen sich in den Fluren aufhalten. Um
die Treppenhäuser jedoch zu entlasten, sollen sie sich nicht in
höhere Stockwerke bewegen. Bei Bedarf unterstützen sie die
Lehrkräfte bei der Aufsicht.

2) Klassen und Gruppen, die nach den beiden großen Pausen das
Klassenzimmer bzw. den Fachraum wechseln, dürfen auf dem Weg
in die Pause ihre Taschen vor dem Raum ablegen, in dem sie als
nächstes Unterricht haben. Die Taschen werden von den
Klassenordnern beaufsichtigt.

3) Der Pausenbereich für die Unter- und Mittelstufenschüler besteht
aus den Schüleraufenthaltsräumen im Erdgeschoss und dem
Pausenhof. Schüler der Kursstufe können auf eigene
Verantwortung den Pausenbereich verlassen.

4) Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Unterrichtszeit und
in den Pausen das Schul- bzw. Pausengelände nicht verlassen.

Für die Schüler der Klassen 5 – 8 gilt das auch für die Mittagspause,
es sei denn, sie gehen über Mittag nach Hause oder besitzen das
schriftliche Einverständnis der/ des Erziehungsberechtigten zum
Verlassen des Schulgeländes.

Die Schüler, die in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, dürfen
das Schulgelände von 08:00 bis 15:30 nicht verlassen.

5) Über die Mittagspause stehen den Schülern die Aufenthaltsräume im
Erdgeschoss und der Mensa zur Verfügung. In der Mensa haben die
Teilnehmer am gemeinsamen Mittagessen Vorrang.
Die Zimmer 101-105 im ersten Stock können als Stillarbeitsräume
genutzt werden. In diesen wird weder gegessen noch getrunken, es
herrscht dort absolute Ruhe.
Selbstverständlich werden diese Räume wie auch der Aufenthalts-
bereich in ordentlichem Zustand verlassen.

6) Nach der Mittagspause gehen die Schüler erst ab 13:55 Uhr in ihre
Klassenzimmer.

7) Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch
erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommenen
Wertsachen (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.) wird von der
Schule kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für die Gegenstände, die
während des Sportunterrichts in einem Behältnis hinterlegt wurden.