- Nur in schriftlicher Form unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Auch der genaue Grund ist anzugeben („aus gesundheitlichen Gründen“ reicht nur bei einem Attest!)
- Spätestens am dritten Tag der Abwesenheit (also nicht einfach in der nächsten Woche!) muss die Entschuldigung dem Tutor (notfalls einem Vertreter) vorgelegt werden (siehe Schulordnung).
- Hat ein Schüler am selben Tag in mehreren Fächern den Unterricht versäumt, lässt er sich diese Entschuldigung zunächst vom Tutor mit Datum unterschreiben (unter Einhaltung der Drei-Tagesfrist). Der Schüler legt den Fachlehrern das Formblatt in der nächsten Stunde, in der er wieder am Unterricht teilnimmt, zur Unterschrift vor.
- Haben alle Lehrkräfte unterschrieben, gibt der Schüler das Blatt beim Tutor wieder ab.
- Bei längeren Fehlzeiten (länger als eine Woche), Krankenhausaufenthalten etc. genügt eine schriftliche Entschuldigung/Attest für den Tutor.
- Beim Versäumen von Klausuren/GFS-Terminen kann die Vorlage eines Attests verlangt werden.
- Die Tutoren sammeln und überwachen die Entschuldigungen.
Beurlaubungsmodalitäten: Häufig kennen Schüler den Unterschied zwischen Entschuldigung und Beurlaubung nicht. Sollte ein Fehlen im Voraus absehbar/geplant sein, muss eine Beurlaubung beim Tutor beantragt werden. Keine Beurlaubung, wenn eine Klausur festgesetzt ist.
Ergänzung: Unter bestimmten Voraussetzungen/ Bedingungen Eintragung von Fehlzeiten ins Zeugnis