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Entschuldigungen

Entschuldigungsmodalitäten Klasse 5-10

Melden Sie das Fehlen Ihres Kindes bitte per Mail am selben Tag bei der Klassenlehrkraft. Die Entschuldigungspflicht ist am  Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Aktuell gültige Entschuldigungsregel Stufe J1/J2

  • Nur in schriftlicher Form unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Auch der genaue Grund ist anzugeben („aus gesundheitlichen Gründen“ reicht nur bei einem Attest!)
  • Spätestens am dritten Tag der Abwesenheit (also nicht einfach in der nächsten Woche!) muss die Entschuldigung dem Tutor (notfalls einem Vertreter) vorgelegt werden (siehe Schulordnung).
  • Hat ein Schüler am selben Tag in mehreren Fächern den Unterricht versäumt, lässt er sich diese Entschuldigung zunächst vom Tutor mit Datum unterschreiben (unter Einhaltung der Drei-Tagesfrist). Der Schüler legt den Fachlehrern das Formblatt in der nächsten Stunde, in der er wieder am Unterricht teilnimmt, zur Unterschrift vor.
  • Haben alle Lehrkräfte unterschrieben, gibt der Schüler das Blatt beim Tutor wieder ab.
  • Bei längeren Fehlzeiten (länger als eine Woche), Krankenhausaufenthalten etc. genügt eine schriftliche Entschuldigung/Attest für den Tutor.
  • Beim Versäumen von Klausuren/GFS-Terminen kann die Vorlage eines Attests verlangt werden.
  • Die Tutoren sammeln und überwachen die Entschuldigungen.

Beurlaubungsmodalitäten: Häufig kennen Schüler den Unterschied zwischen Entschuldigung und Beurlaubung nicht. Sollte ein Fehlen im Voraus absehbar/geplant sein, muss eine Beurlaubung beim Tutor beantragt werden. Keine Beurlaubung, wenn eine Klausur festgesetzt ist.

Ergänzung: Unter bestimmten Voraussetzungen/ Bedingungen Eintragung von Fehlzeiten ins Zeugnis