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Elternbrief Nr. 2, 13.09.2023

Liebe Eltern,
nachdem wir alle die ersten Schultage erfolgreich hinter uns gebracht haben, möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben einen kurzen Überblick über wichtige Termine bis November 2023 geben.

18.9.2023, 8-9.30 Uhr: Lernstandserhebung 5 (Deutsch)
20.9.2023, 8-9.30 Uhr: Lernstandserhebung 5 (Mathematik)
20.9.2023, 15-16 Uhr: Treffen Schulleitung – Elternbeirat
22.9.2023: Betriebsausflug. Unterricht entfällt ab 11.15 Uhr. Ausnahme: Unterricht findet nach Absprache gem. Stundenplan bei Lehrkräften statt, die nicht am Kollegiumsausflug teilnehmen können.
27.9.2023, ab 19 Uhr: Vortrag von Daniel Rost (Polizei Heilbronn), „Sicherer Umgang mit Medien“
2.10.2023: unterrichtsfrei
6.10.2023, 14-17 Uhr: Gesamtlehrerkonferenz 1
6.10.2023, 15-18 Uhr, Karlsruhe: EHKG wird als „Digitale Schule“ ausgezeichnet und geehrt
10.10.2023, ab 19 Uhr: Klassenelternabende für Jahrgänge 8, 9, J1
12.10.2023, ab 19 Uhr: Klassenelternabende für Jahrgänge 6, 7, 10, J2
16.10.2023, ab 19 Uhr: Klassenelternabende Jahrgang 5
23.10.2023: ganztägiger Eltern-Workshop zum Thema „Weltethos“
25.10.2023, ab 19 Uhr: Elternbeiratswahl
28.10.-5.10.2023: Herbstferien
8.11.2023, 16-18 Uhr: Sitzung 1 Krisenteam
9.11.-20.11.2023: Seminarkurs Dubai, J1, in VAE
14.11.2023, 19-21 Uhr: zentraler Informationsabend für Viertklasseltern zum Übertritt an weiterführende Schule, Harmonie, HN
22.11.2023: Studieninformationstag für J1 und J2


Ich darf Sie an dieser Stelle noch einmal bitten, sich als Kandidatin oder Kandidat für unsere Klasseneltern- und unsere Elternbeiratswahlen zur Verfügung zu stellen. Ebenso bitte ich Sie, wenn Sie das noch nicht sind, für 10.- Euro Jahresmitgliedsbeitrag Mitglied in unserem Förderverein zu werden. Dieses Geld kommt ausschließlich Ihren Kindern zugute. Und wenn bei 750 Schülerinnen und Schülern jede Familie Fördervereinsmitglied ist, hätten wir 7500.- pro Jahr zur Verfügung. Und mit diesem Geld könnten wir zahlreiche Projekte unterstützen.

Und wo ich gerade dabei bin, Sie um etwas zu bitten…
Im letzten Schuljahr sind wieder einige Fragen in Zusammenhang mit WhatsApp und Klassenchats an mich herangetragen worden. Gestatten Sie mir im Folgenden ein paar offene Worte. Wir haben sehr wenige Fälle von Cybermobbing an der Schule und hoffen, dass das auch so bleibt. In diesem Zusammenhang versuchen wir konsequent, durch Informationen und Präventionsmaßnahmen unsere Schülerinnen und Schülern auf dem Weg durch die Pubertät zu begleiten und Ihnen als Eltern in Erziehungsfragen unterstützend zur Hand zu gehen.
Bei sogenannten Klassenchats handelt es sich in den seltensten Fällen um reine Klassenchats. Oft gründet ein Schüler oder eine Schülerin eine Gruppe und kann als Administrator nach Belieben Mitschülerinnen und Mitschüler dazu einladen – oder auch nicht. Oft verursacht eine Nichteinladung bei Kindern ein Gefühl der Ausgrenzung, auch wenn das vielleicht von einem Administrator zunächst gar nicht so beabsichtigt war. Schnell kann, und ich rede da als langjähriger Schulleiter leider aus Erfahrung, die Kommunikation in einer Gruppe ausarten und mobbingartige Ausmaße annehmen, da die vermeintliche Anonymität im Chatroom – man sieht den anderen ja nicht – einige Kinder dazu verleiten kann, unüberlegte und unkontrollierte Äußerungen zu machen, die Mitschüler kränken und verletzen können. Wir versuchen, unsere Schülerschaft zu einer demokratischen Streitkultur zu erziehen, und sind der Meinung, dass Meinungsverschiedenheiten im persönlichen Gespräch und nicht über WhatsApp geklärt werden sollten. In diesem Zusammenhang spielen auch unsere ausgebildeten Streitschlichterinnen und Streitschlichter eine wichtige Rolle.
Es sollte unseren Schülerinnen und Schülern auch klar sein, dass WhatsApp erst ab 16 Jahren offiziell erlaubt ist. Die Empfehlung von Apple, WhatsApp schon ab vier Jahren nutzen zu können, ist rechtlich nicht maßgebend. Unklarheit besteht auch oft bzgl. des „Rechts am eigenen Bild“. Grundsätzlich darf jeder selber bestimmen, ob ein Foto von ihm gemacht und veröffentlicht werden darf. Die Verbreitung von Fotos und Videos durch WhatsApp ist ohne Einwilligung des Fotografierten nicht erlaubt und de facto nicht mehr rückgängig zu machen. Das Veröffentlichen und Verschicken von Bildern anderer Schüler ist ein Straftatbestand, wenn diese darüber vorher nicht informiert worden sind und eingewilligt haben. Das Gleiche gilt natürlich auch für uns als Erwachsene und auch für Anrufe, in denen andere Personen beschimpft und beleidigt werden. Das alles sind Straftatsbestände.
Cybermobbing hallt in allen Lebensbereichen der Kinder nach. Die Verantwortung liegt letzten Endes bei Ihnen als Eltern, die Sie den Kindern die Nutzung von Smartphones erlauben. Bitte helfen Sie mit, Ihre Kinder und unsere Schülerinnen und Schüler zu schützen. Natürlich kann kein Erwachsener seinem Schützling ständig über die Schulter schauen. Daher ist es ratsam, gemeinsam mit den Kindern geeignete Angebote zu wählen, feste Chatzeiten zu vereinbaren und mit dem Kind über mögliche Gefahren zu sprechen und auch darüber, wie es sich gegen Gefahren zur Wehr setzen kann. Als langjähriger Schulleiter und Vater darf ich Ihnen im Folgenden einige Empfehlungen mit auf den Weg geben.
Vereinbaren Sie klare Regeln, zum Beispiel, dass nur solche Inhalte über WhatsApp verschickt werden dürfen, die jeder jederzeit lesen darf. Achten Sie auf Anzeichen von Verhaltensänderungen, und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, den Chatverlauf Ihres Kindes haarklein zu kontrollieren. Speichern Sie ggf. Belege, wenn es zu Beleidigungen und Mobbing in sozialen Foren kommt. Sammeln Sie dann über einen Screenshot die Belege
und alle verfügbaren personenbezogenen Informationen. Schärfen Sie Ihrem Kind ein, keinerlei private Daten in sozialen Foren preiszugeben, und ermutigen Sie Ihr Kind dazu, mit Ihnen zu reden, wenn ihm auf WhatsApp etwas komisch vorkommt. Drohen Sie nicht gleich mit Verboten, sondern suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Stellen Sie sicher, dass vor dem Zubettgehen das Smartphone Ihres Kindes an einen Ort gebracht wird, von wo aus Ihr Kind keinen Zugriff auf das Gerät hat.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung beim Schutz Ihrer Kinder und unserer Schülerinnen und Schüler! Es gibt auch noch ein zweites Thema, das ich mit Ihnen teilen möchte. Hierbei geht es um Eltern-WhatsAppGruppen in der Schule. Natürlich ist es sinnvoll, vernetzt zu sein und sich über Hausaufgaben und Klassenarbeitstermine auf dem Laufenden zu halten.
Am Elly stehen wir, wie Sie wissen, für eine stets offene und wertschätzende Kommunikation. Wir reden lieber miteinander als übereinander. Deswegen bitte ich Sie auch, eine WhatsApp-Etikette einzuhalten, wenn es um einen Eltern-Chatroom geht. Wenn Sie einen Elternchat planen oder vielleicht auch schon eingerichtet haben, denken Sie bitte an Folgendes:
Legen Sie bitte einen konkreten Zweck der Gruppe fest (z. B. Austausch über Termine und Hausaufgaben), und beachten Sie stets die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Schützen Sie Ihre Privatsphäre und die der anderen, und schreiben Sie nichts, was Sie einer anderen Person nicht auch genau so ins Gesicht sagen würden. Achten Sie darauf, dass alle Eltern in der Gruppe sind und nicht nur einige. Denken Sie daran, dass das, was Sie schreiben, jeder jederzeit erfahren kann. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass unsere Lehrkräfte nicht Teil von Eltern-WhatsApp-Gruppen sein dürfen. Und wenn es Kommunikationsbedarf mit diesen oder mit der
Schulleitung gibt, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie immer eine Antwort.
Mein oberstes Ziel als Schul- und Behördenleiter ist immer die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler. Bitte verstehen Sie meine offenen Worte in diesem Zusammenhang. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr 2023/24.


Mit besten Grüßen
Gez.
OStD Christoph Zänglein
Schulleiter